Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB und Informationspflicht

Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Finance First GmbH (FFG) ist eine GmbH mit Sitz in Emmenbrücke LU. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.

Informationspflichten an die Mandanten
Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus, indem er ihm eine auf den Berater lautende Visitenkarte abgibt. Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einer oder mehreren Versicherungs-Gesellschaften stammen und um welche Versicherungs-Gesellschaften es sich handelt. Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.

Bindung an Versicherer oder Bankinstitute
Die FFG ist an keine Versicherungs-Gesellschaften oder Bankinstitute gebunden. Dadurch bestehen keine finanziellen oder anderweitigen Abhängigkeiten zu einem oder mehreren Anbietern. Wir sind in der Wahl des für Sie optimalen Angebots frei. Das Unternehmen ist als unabhängiger Vermittler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit der Register-Nummer F01458275 registriert (www.vermittleraufsicht.ch).

Unser Angebot umfasst:
I. Sach- und Vermögensversicherungen: Feuer- und andere Sachschäden, Motorfahrzeugversicherungen, Haftpflicht-, technische und Transportversicherungen.
II. Lebensversicherungen: Einzellebensversicherungen einschliesslich fondsgebundene Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Zeit- und Leibrenten, sonstige Lebensversicherungen.
III. Kollektive Lebensversicherungen (Pensionskassen): Berufliche Vorsorge (Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen).
IV. Kollektive Personenversicherungen: Unfall- und Krankenversicherungen wie Krankentaggeld, UVG, UVG-Zusatz sowie weitere Risikozusatzversicherungen auf kollektiver Basis.
V. Rechtsschutzversicherungen: Privat-, Verkehrs- und Betriebsrechtsschutz.
VI. Krankenkassen: Heilungskosten nach Krankenversicherungsgesetz (KVG), Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die FFG arbeitet mit den meisten in der Schweiz tätigen Versicherungs-Gesellschaften zusammen. Die FFG ist an keine Versicherungs-Gesellschaften oder Bankinstitute gebunden. Dadurch bestehen keine finanziellen oder anderweitigen Abhängigkeiten zu einem oder mehreren Anbietern. Wir sind in der Wahl des für Sie optimalen Angebots frei. Das Unternehmen ist als ungebundener Versicherungsvermittler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit der Register-Nummer F01458275 registriert (www.vermittleraufsicht.ch). Eine aktuelle Übersicht über die Partnerunternehmen finden Sie unter „Partner“.

Haftung
Wir streben danach, stets korrekte und vollständige Auskünfte zu erteilen und Fehler zu vermeiden. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, werden wir diesen umgehend korrigieren. Sollte es im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsbroker zu Schadenersatzansprüchen kommen, haftet die Finance First GmbH (FFG) entsprechend den Bestimmungen der Berufshaftpflichtversicherung gemäss VAG. Die Haftung der FFG beschränkt sich jedoch auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die FFG haftet nicht für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit entstehen. Ein Leistungsanspruch wird nur akzeptiert, wenn der Mandant alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und fristgerecht erfüllt hat. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Unterlagen und Informationen. Sollte der Mandant uns unvollständige oder fehlerhafte Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stellen und hieraus ein Schaden entstehen, übernimmt die FFG keine Haftung für diesen Schaden. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten und der FFG, sei es durch Kündigung des Maklermandats oder aus anderen Gründen, erlöschen alle Haftungsansprüche gegenüber der FFG. Ansprüche aus Handlungen, die vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses entstanden sind, bleiben unberührt, sofern die Voraussetzungen für die Haftung erfüllt sind. Im Falle eines Haftungsanspruchs kann die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kontaktiert werden, um den Schaden zu regulieren. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden im Rahmen der von der FFG angebotenen Dienstleistungen, jedoch unter den Bedingungen des Versicherungsvertrags. Die FFG kann bestimmte Dienstleistungen an die Finance First GmbH (FFG) delegieren, wie etwa Produktemarketing, die Erstellung von Vergleichen, die Offert-Koordination, Provisionsabrechnung und die Triage der Korrespondenz. Die Verantwortung für das Riskmanagement sowie die direkte Betreuung der Mandanten bleibt jedoch bei der FFG.
Unsere Haftung für Schäden jedweder Art ist unabhängig vom Rechtsgrund auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei denen eine Haftungsbeschränkung oder -ausschluss auch im Falle von grober Fahrlässigkeit nicht zulässig ist.

Verjährung von Ansprüchen

Allgemeine Verjährungsfrist:
Sämtliche vertraglichen Ansprüche im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Finance First GmbH (FFG) unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen, wie sie im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) festgelegt sind.
Diese Fristen beginnen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch fällig wird.

Zahlungsansprüche:
Ansprüche auf Zahlung von Honoraren, Spesen oder Nebenkosten im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen verjähren ebenfalls in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.

Haftungsansprüche:
Ansprüche aus Schadenersatz oder Haftung aufgrund von Fehlern oder Unterlassungen im Rahmen der vertraglichen Leistungen unterliegen ebenfalls den entsprechenden Verjährungsregelungen des Obligationenrechts.
Für Haftungsansprüche aufgrund von Personenschäden sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des OR.

Ausschluss von Verjährung:
Eine Verjährung kann nach den gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Umständen unterbrochen oder gehemmt werden (Art. 135 OR). Dies kann etwa durch Anerkennung des Anspruchs oder durch rechtliche Schritte (z. B. Klageerhebung) geschehen.

Verjährungsfristen gemäß Obligationenrecht:
Die oben genannten Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Diese Fristen können je nach Art des Anspruchs variieren und sind nicht durch die AGB der FFG zu verkürzen oder zu verlängern, soweit keine zwingenden abweichenden Bestimmungen gelten.

Rechtliche Bedeutung der Verjährung:
Mit Ablauf der Verjährungsfrist können Ansprüche grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht oder durchgesetzt werden. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Verjährung von Ansprüchen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen nur in Ausnahmefällen ausgesetzt oder gehemmt werden kann.

Datenschutz und Geheimhaltung
Die MitarbeiterInnen der FFG unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der FFG (www.financefirst.ch) Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.

Entschädigung
Der Mandant schuldet der FFG für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge:
I. Erfolgsabhängige Honorare, insbesondere Courtage, die durch Versicherer und andere Leistungsträger vergütet werden.
II Prospektive Honorare für Maklermandate, Beratungen, Produktevergleiche, Ausschreibungen und Offert-Einholung.
III Retrospektive Honorare für Vertragsverlängerungen, -anpassungen und -kündigungen.
IV Kosten, die im Auftrag des Mandanten anfallen, wie zum Beispiel Kopien, Schreibarbeiten, Telefonate, Korrespondenz, Spesen, Reisespesen, Dienstleistungen von Dritten etc.
Die FFG verpflichtet sich, dem Mandanten bei Verlangen Auskunft über die erfolgsabhängigen Honorare zu geben. Bei ungenügender Bonität des Mandanten kann die FFG eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit verlangen.
Die FFG hat gegenüber den Versicherungsgesellschaften Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen, d.h. vorgeschriebenen Vergütung für die vermittelten Geschäfte. Sie wird von den Gesellschaften für ihre Dienstleistung entschädigt. Über die konkrete Höhe der Vergütung informiert der Berater den Mandanten gerne. Der Mandant verpflichtet sich, keine Makler- oder anderen Kosten im Zusammenhang mit den vermittelten Verträgen zu übernehmen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der FFG. Eine allfällige Selbstbeteiligung oder Franchise des Mandanten gehört nicht zu den vermittelten Verträgen und geht zu seinen Lasten. Die FFG ist nicht verpflichtet, Zahlungen für den Mandanten entgegenzunehmen oder Dritten auszurichten.
Der Mandant erklärt sich bereit, die Verrechnung der FFG innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Das Mahnwesen obliegt der FFG.
Die FFG ist berechtigt, mit den offenen Honorarforderungen ihre Leistungen einzustellen. Allfällige Abrechnungsfehler sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Abrechnungen als genehmigt.

Brokermandat
Für die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erhält die Finance First GmbH eine marktübliche Provision (Courtage), die vom Versicherer übernommen wird. Diese Provision wird als Prozentsatz der vom Kunden gezahlten Versicherungsprämie berechnet und ist bereits in den von den Versicherern angegebenen Prämien enthalten. Vor Beginn der Brokervereinbarung informiert die Finance First GmbH den Kunden über die Grundlagen der Provisionsberechnung sowie über die geschätzte Spanne oder die voraussichtliche Höhe der anfallenden Provisionen auf Basis der vorliegenden Informationen zum Versicherungsportfolio des Kunden. Durch die Unterzeichnung der Brokervereinbarung erklärt sich der Kunde einverstanden, auf die Auszahlung der Provision zu verzichten.

Änderungen der Geschäftsbedingungen
Die FFG behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Mandant wird darüber informiert. Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, sofern der Mandant nicht schriftlich dagegen Einsprache erhebt.
Geltendes Recht und Gerichtsstand:

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Finance First GmbH
Sonnenplatz 4
6020 Emmenbrücke

Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezifisch für die Finance First GmbH (FFG) sind. Falls Sie weitere Informationen oder Klarstellungen zu diesen Bedingungen benötigen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an diese Unternehmen zu wenden.